BFH - Beschluß vom 09.09.1998
I B 47/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 786

Befangenheitsantrag; Missbrauch

BFH, Beschluß vom 09.09.1998 - Aktenzeichen I B 47/98

DRsp Nr. 1999/3481

Befangenheitsantrag; Missbrauch

1. Ein abgelehnter Richter wirkt ausnahmsweise bei der Entscheidung über ein Richterablehnungsgesuch mit, wenn dieses missbräuchlich ist.2. Ein gespanntes Verhältnis zwischen einem Prozessbevollmächtigten und einem Richter kann die Besorgnis der Befangenheit des Richters nur begründen, wenn die ablehnende Einstellung des Richters zum Prozessbevollmächtigten gegenüber den Beteiligten in Erscheinung getreten ist. Ein auf diesen Aspekt gestütztes Ablehnungsgesuch kann deshalb nur dann missbräuchlich sein, wenn offenkundig ist, dass die bestehenden Spannungen nur als Vorwand für eine aus anderen - nicht anerkennenswerten - Gründen betriebene Ablehnung des Richters dienen.3. Die Besorgnis der Befangenheit kann selbst dann begründet sein, wenn der Richter im Verfahren selbst noch gar nicht in Erscheinung getreten ist, sondern nur außerhalb des konkreten Verfahrens liegende Umstände Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen.

Gründe: