Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 7. September 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger im Jahr 1989 erteilte Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auf eine ihm mWv 1. Juni 2010 übertragene Beschäftigung als Prüfer für Baumaßnahmen im Revisionsamt der Beklagten zu erstrecken bzw ob der Kläger in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig in der GRV ist. Streitig ist im Berufungsverfahren noch der Zeitraum ab 1. Juli 2012.
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