FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.03.2023
4 K 4096/22
Normen:
EStG § 25 Abs. 4;

Befreiung eines Steuerpflichtigen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung nebst Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Härtefall

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2023 - Aktenzeichen 4 K 4096/22

DRsp Nr. 2023/7415

Befreiung eines Steuerpflichtigen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung nebst Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Härtefall

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 25 Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung nebst Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für 2021 (Streitjahr).

Der 1961 geborene Kläger war im Streitjahr wie auch in den Vorjahren als freiberuflicher Künstler tätig und wurde mit den daraus durch EÜR (vgl. § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes [EStG]) resultierenden Einkünften beim Beklagten steuerlich geführt. Im Streitjahr betrug der erklärte Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (abgerundet) 542 €. Seinen Lebensunterhalt bestritt der Kläger im Streitjahr daneben durch den Bezug öffentlicher Transferleistungen. In umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht unterliegt der Kläger mit seiner unternehmerischen Betätigung den Regelungen für Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz [UStG]).