I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 15. Dezember 2020 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristung des Arbeitsvertrages vom 22. Juni 2018 mit Ablauf des 16. Juli 2019 geendet hat.
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