Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 werden der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. November 2017 und der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Essen vom 12. Juni 2017 aufgehoben.
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Partner der seit Januar 2006 mit dem Namen "Dr. J. & Partner Steuerberatungsgesellschaft" im Register eingetragenen Partnerschaft, der bis zu seinem Tod im Mai 2015 der weitere Partner Dr. H. J. angehörte. Nach dessen Tod führten die nicht promovierten Beteiligten zu 1 und 2 den bisherigen Namen der Partnerschaft mit Einwilligung der Erben unverändert fort.
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