VG Karlsruhe, vom 25.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 286/17
VGH Baden-Württemberg, vom 24.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 S 1944/19
Befugnisse eines registrierten Erlaubnisinhabers nach § 3 Abs. 2 Satz 2 RDGEG im Bereich des Schwerbehindertenrechts; Berechtigtes Interesse an der Feststellung des Umfangs seiner Vertretungsbefugnis
BVerwG, Urteil vom 19.07.2022 - Aktenzeichen 8 C 10.21
DRsp Nr. 2022/12226
Befugnisse eines registrierten Erlaubnisinhabers nach § 3 Abs. 2 Satz 2 RDGEG im Bereich des Schwerbehindertenrechts; Berechtigtes Interesse an der Feststellung des Umfangs seiner Vertretungsbefugnis
Ein aufgrund einer Alterlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) registrierter Erlaubnisinhaber im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 RDGEG hat, wenn er mangels Vertretungsbefugnis in einem bestimmten Rechtsgebiet als Vertreter zurückgewiesen wird, gemäß § 43 Abs. 1VwGO ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Umfangs seiner Vertretungsbefugnis gemäß § 3 Abs. 2 RDGEG.
Tenor
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.