I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) für das Jahr 2003 zur Einkommensteuer zu veranlagen ist.
Die Klägerin, die im Streitjahr (2003) ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, reichte am 8. Januar 2008 eine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) ein. Das FA lehnte die Durchführung der Antragsveranlagung ab.
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011,
Mit der hiergegen gerichteten Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts.
Das FA beantragt,
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