Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.10.2017 – 13 K 641/14 K wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) in den Streitjahren (2005 und 2006) nach §
Die Klägerin ist eine Stiftung. Der Stifter, A., hatte unter dem 1. Juni 1997 ein eigenhändiges Testament mit folgendem (auszugsweisen) Inhalt verfasst:
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