Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 29. Juni 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagten zur Zahlung von 660.173,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2004 verurteilt worden sind.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 17. November 2011 geändert: Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 201.414,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 23. Dezember 2004 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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