BFH vom 26.07.1995
X R 60/93

Beginn des gewerblichen Grundstückshandels

BFH, vom 26.07.1995 - Aktenzeichen X R 60/93

DRsp Nr. 1997/8349

Beginn des gewerblichen Grundstückshandels

1. Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt ab dem Zeitpunkt vor, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind. 2. Sind Erwerbshandlungen Beweisanzeichen für ein planmäßiges Handeln zur Vermögensmehrung und substantiellen Ausnutzung dieses Vermögens, dürfen diese Umstände bei der Bestimmung des Beginns des Grundstückshandels nicht außer Betracht bleiben. 3. Hat die gewerbliche Tätigkeit im Hinblick auf den engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang der Erwerbsvorgänge untereinander mit dem Erwerb des ersten Grundstücks begonnen, gehören die Grundstücke ab diesem Zeitpunkt insgesamt als Umlaufvermögen zum notwendigen Betriebsvermögen.

Für die Praxis: