FG Niedersachsen, vom 17.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 12031/08
Begrenzung des sachlichen Umfangs der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht
BFH, Beschluss vom 07.12.2010 - Aktenzeichen III B 199/09
DRsp Nr. 2011/1577
Begrenzung des sachlichen Umfangs der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1Abgabenordnung (AO) durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht
NV: Es ist geklärt, dass die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen aufgrund ihrer Akzessorietät stets eine Aufzeichnungspflicht voraussetzt und grundsätzlich nur im Umfang der Aufzeichnungspflicht besteht.