BGH - Beschluss vom 12.01.2024
AnwZ (Brfg) 38/23
Normen:
BRAO § 54 Abs. 4 S. 1; BRAO § 55 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
AnwGH Schleswig-Holstein, vom 26.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AGH 4/22
AnwGH Schleswig-Holstein, vom 26.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AGH 1/23

Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 55 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 54 Abs. 4 Satz 1 BRAO

BGH, Beschluss vom 12.01.2024 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 38/23

DRsp Nr. 2024/4443

Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 55 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 54 Abs. 4 Satz 1 BRAO

Der Begriff der angemessenen Vergütung gem. § 55 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 54 Abs. 4 Satz 1 BRAO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Für ihre Festsetzung sind im Wesentlichen der Zeitaufwand, den der Abwickler für die Bewältigung seiner Aufgabe benötigt, seine berufliche Erfahrung und Stellung sowie die Schwierigkeit und Dauer der Abwicklung von Bedeutung. Der Ansatz eines Kanzleikostenanteils als zusätzlicher Bestandteil der festzusetzenden angemessenen Vergütung erscheint - so der Senat - gerechtfertigt, wenn ein selbstständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei zum Abwickler bestellt wird und eine Abwicklungstätigkeit von erheblichem Umfang erforderlich ist.

Tenor

Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das am 26. April 2023 verkündete Urteil des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs - 2. Senat - zugelassen.

Normenkette:

BRAO § 54 Abs. 4 S. 1; BRAO § 55 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen zwei von der beklagten Rechtsanwaltskammer erlassene Bescheide, mit denen Abwicklervergütungen festgesetzt wurden.