Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das am 26. April 2023 verkündete Urteil des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs - 2. Senat - zugelassen.
I.
Der Kläger wendet sich gegen zwei von der beklagten Rechtsanwaltskammer erlassene Bescheide, mit denen Abwicklervergütungen festgesetzt wurden.
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