Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17.05.2017 – 9 K 1361/14 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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