Streitig ist, ob die Einkünfte des Klägers (Kl.) in Deutschland steuerpflichtig sind.
Die Kl. sind im Inland ansässige Eheleute, die gemäß § 26 b Einkommensteuergesetz (EStG) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kl. ist seit 1989 als Kapitän bei der H Ltd, Zypern (Hibiscus Ltd) angestellt und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aufgrund seines Arbeitsvertrages kann der Kl. von seinem Arbeitgeber auf verschiedenen Schiffen eingesetzt werden.
Im Streitjahr war der Kl. ausschließlich auf dem MS "Ho" eingesetzt, einem Schiff, das unter der Flagge von Antigua fuhr und von der A Inc., (A Inc. ) bereedert wurde.
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