Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Januar 2015
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
1. Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) aufgeworfene Frage, ob der in § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) verwendete Begriff "Lebenspartner" im umgangssprachlichen Sinn oder als Rechtsbegriff im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) zu verstehen ist, ist nicht klärungsbedürftig und hat deshalb keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
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