OLG Düsseldorf, vom 14.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen I-7 U 81/04
LG Duisburg, vom 23.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 61/03
Begriff des Scheingeschäfts
BGH, Beschluß vom 02.11.2005 - Aktenzeichen IV ZR 57/05
DRsp Nr. 2005/20824
Begriff des Scheingeschäfts
Ist eine zivilrechtliche Regelung von den Parteien nicht ernstlich gewollt, werden aber gegenüber den Finanzbehörden dennoch entsprechende Angaben gemacht, so liegt ein Scheingeschäft mit dem Ziel der Steuerhinterziehung vor.
Die Beklagte rügt zu Recht eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1GG durch rechtsfehlerhafte Anwendung der prozessualen Vorschrift des § 529 Abs. 1 Nr. 1ZPO. Auf dieser Verletzung beruht das angefochtene Urteil.
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