A.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) zu 2. bis 7. gründeten zusammen mit der A-GmbH (GmbH) mit Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 1997 die X-GbR (GbR) mit Sitz in B. Zweck der GbR war die Verwaltung des eigenen Vermögens. Geschäftsführende Gesellschafterin war die nicht am Vermögen der GbR beteiligte GmbH, die mit Verschmelzungsvertrag vom 5. April 2005 auf die Y-GmbH --die Klägerin zu 1.-- verschmolzen wurde. Die Kläger zu 2. bis 7. waren als Gesellschafter mit Kapitalanteilen in Höhe von (jeweils) ... bis ... Mio. DM (insgesamt ... Mio. DM) beteiligt.
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