Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2022 aufgehoben.
Der Rechtstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 34.834,29 Euro festgesetzt.
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In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten um Beiträge und Umlagen für die Zeit vom 19.11.2012 bis zum 25.3.2013 sowie Säumniszuschläge iHv insgesamt 34.834,29 Euro.
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