FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.12.2002
5 K 605/02
Normen:
AO (1977) § 121 ;

Begründung eines aufgrund einer Außenprüfung geänderten Umsatzsteuerbescheids; Umsatzsteuer 1993

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen 5 K 605/02

DRsp Nr. 2004/3343

Begründung eines aufgrund einer Außenprüfung geänderten Umsatzsteuerbescheids; Umsatzsteuer 1993

Wird bei einer Außenprüfung festgestellt, dass die in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend gemachten Vorsteuern nicht mit den verbuchten Beträgen übereinstimmen, ist der aufgrund der Außenprüfung ergangene geänderte Umsatzsteuerbescheid ausreichend begründet i.S. des § 121 AO, wenn die Vorsteuerdifferenz lt. Konto und lt. Umsatzsteuer-Jahreserklärung im Prüfungsbericht festgehalten ist und somit die Auffassung des FA über die Sach- und Rechtslage dem Steuerpflichtigen bereits bekannt war.

Normenkette:

AO (1977) § 121 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr 1993 streitig.