BFH vom 14.12.1995
IV R 29/95

Begünstigte Altschulden i.S. des § 14 a Abs. 5 EStG

BFH, vom 14.12.1995 - Aktenzeichen IV R 29/95

DRsp Nr. 1997/8295

Begünstigte Altschulden i.S. des § 14 a Abs. 5 EStG

Der Freibetrag nach § 14 a Abs. 5 EStG kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Hoferbe am 1.7.1985 vorhandene betriebliche Altschulden des Betriebsvorgängers nach Übernahme des Hofes umschuldet und zu einem späteren Zeitpunkt tilgt.

Für die Praxis:

1. Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird, bei Novation einer ursprünglich begünstigten Altschuld entstehe ein neues Schuldverhältnis und damit eine nicht von § 14 a Abs. 5 EStG begünstigte neue Schuld folgt der BFH dem nicht. Entsprechendes gilt für den Wechsel des Gläubigers bei einer Umschuldung.