1. Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird, bei Novation einer ursprünglich begünstigten Altschuld entstehe ein neues Schuldverhältnis und damit eine nicht von § 14 a Abs. 5 EStG begünstigte neue Schuld folgt der BFH dem nicht. Entsprechendes gilt für den Wechsel des Gläubigers bei einer Umschuldung.
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