I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Wege einer am 13. März 1997 erfolgten formwechselnden, auf den 1. Januar 1997 beschlossenen Umwandlung aus der F-GmbH hervorgegangen ist, und die ihren Sitz in X hatte. Sie ist offenbar nicht identisch mit verschiedenen anderen personenidentischen Gesellschaften mit jeweils gleicher, selbst gewählter Bezeichnung, aber anderen Ausgangsgesellschaften und anderem regionalen Wirkungsfeld.
An der GbR waren Herr A mit einem Kapital von 49 000 DM und Frau B mit einem Kapital von 1 000 DM beteiligt.
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