FG Köln - Urteil vom 14.11.2013
10 K 2558/11
Normen:
KStG § 8a Abs 1 S 1;
Fundstellen:
DStRE 2015, 159

Behandlung von weitergeleiteten Konzerndarlehen

FG Köln, Urteil vom 14.11.2013 - Aktenzeichen 10 K 2558/11

DRsp Nr. 2014/4549

Behandlung von weitergeleiteten Konzerndarlehen

1) § 8a KStG enthält keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung, soweit auch Fremdkapital, das einer Personengesellschaft überlassen wird, in die Regelungen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften einbezogen wird. 2) Bei sog. weitergeleiteten Konzerndarlehen ist der Nachweis im Rahmen des Drittvergleichs nicht schon deshalb gelungen, weil das Darlehen zu ähnlichen Bedingungen gegeben wurde, wie es der Konzernmutter zur Verfügung gestellt wurde. 3) Auch allein eine Kreditwürdigkeitsanalyse stellt keinen Nachweis dar.

Normenkette:

KStG § 8a Abs 1 S 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welchem Umfang Zinsen auf weitergeleitete Konzerndarlehen im Anwendungsbereich des § 8a KStG in der im Streitjahr 2004 geltenden Fassung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.

Konzernstruktur:

Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse des Konzerns haben sich hinsichtlich der für den vorliegenden Rechtsstreit bedeutsamen Bedingungen wie folgt entwickelt:

Bei der Klägerin handelt es sich um die deutsche Konzernspitze des international tätigen F Inc. mit Sitz in den USA. Über diese Firma und andere US. Amerikanische Firmen des Konzerns wurde 2005 das Chapter 11-Verfahren eröffnet, das zumindest bis 2006 andauerte.