BGH - Urteil vom 01.08.2000
5 StR 624/99
Normen:
AO (1977) § 370 ; StGB § 27 ;
Fundstellen:
BB 2000, 2240
DStR 2001, 96
JR 2001, 381
JZ 2000, 1175
NJW 2000, 3010
WM 2000, 1745
ZIP 2000, 1828
wistra 2000, 340
Vorinstanzen:
LG Wuppertal,

Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankangestellte

BGH, Urteil vom 01.08.2000 - Aktenzeichen 5 StR 624/99

DRsp Nr. 2000/6294

Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankangestellte

»Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter von Geldinstituten in Form des Kapitaltransfers ins Ausland.«

Normenkette:

AO (1977) § 370 ; StGB § 27 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen schuldig gesprochen. Es hat ihn deswegen verwarnt und die Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 150 DM vorbehalten. Gegen das Urteil (abgedruckt in wistra 1999, 473) wenden sich sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft mit der Sachrüge. Während das Rechtsmittel des Angeklagten keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufzeigt, hat die Revision der Staatsanwaltschaft in dem aus dem Urteilstenor ersichtlichen Umfang Erfolg.

A. Sachverhalt: