Das Landgericht hat den Angeklagten der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen schuldig gesprochen. Es hat ihn deswegen verwarnt und die Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 150 DM vorbehalten. Gegen das Urteil (abgedruckt in wistra 1999, 473) wenden sich sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft mit der Sachrüge. Während das Rechtsmittel des Angeklagten keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufzeigt, hat die Revision der Staatsanwaltschaft in dem aus dem Urteilstenor ersichtlichen Umfang Erfolg.
A. Sachverhalt:
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