Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 8. Januar 2019 aufgehoben
a)im Schuldspruch in Bezug auf die Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen (Ziffer C. II. der Urteilsgründe - "Tatkomplex K. "),
b)im Gesamtstrafenausspruch.
2.Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen sowie wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
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