Das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 13.07.2016 und der Bescheid der Beklagten vom 04.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.02.2013 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beigeladene zu 1) bei der Klägerin im Zeitraum 2005 bis 2009 in der Tätigkeit Messehostess/Promotion versicherungspflichtig beschäftigt war.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|