I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags gegen eine Gesellschafterin einer Personengesellschaft wegen der verspäteten Abgabe einer Feststellungserklärung.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Steuerberaterin. Sie war Gesellschafterin der K-GbR. Für diese Gesellschaft war sie im Jahr 2004 sowie im Streitjahr 2005 alleinige Empfangsbevollmächtigte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|