FG Niedersachsen - Urteil vom 15.12.2021
14 K 268/18
Normen:
EStG § 3b;

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grenze der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.12.2021 - Aktenzeichen 14 K 268/18

DRsp Nr. 2022/6892

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grenze der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Normenkette:

EStG § 3b;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grenze der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Klägerin betreibt eine Förderschule mit angeschlossenem Internat für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Die in Wohngruppen lebenden Kinder und Jugendlichen wurden von dem Betreuungspersonal ganztägig betreut. Die Betreuerinnen und Betreuer verbrachten auch die Nacht in den jeweiligen Wohngruppen.

Die Zeit der nächtlichen Beaufsichtigung wurde gemäß den arbeitsvertraglichen Regelungen, den "Vorschriften des allgemeinen Teils für Arbeitsverträge xxx" (AVR) mit den in der Anlage yy der AVR getroffenen "Besonderen Regelungen für Mitarbeiter im xxx-dienst" als Bereitschaftsdienst behandelt.