Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers und die Anschlussrechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten wird, unter Zurückweisung von deren weitergehenden Rechtsmitteln, der Beschluss des 16. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. Juni 2021 zu Ziffern 1. und 2. der Beschlussformel aufgehoben.
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