Auf die Revision des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 12. November 2020 aufgehoben,
a)soweit es ihn betrifft,
aa)mit den jeweils zugehörigen Feststellungen
(1) in den Fällen 9, 10, 14 und 15 der Urteilsgründe (Hinterziehung von Gewerbe- und Einkommensteuern bezüglich der Jahre 2014 und 2015) und
bb) cc) b) 2. a) b) aa) bb) c) d) 3. 4.
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