FG München - Beschluss vom 18.11.2022
4 K 2087/11
Normen:
FGO § 94;

Berichtigung des Protokolls über die mündliche Verhandlung auf Antrag nach Rechtskraft

FG München, Beschluss vom 18.11.2022 - Aktenzeichen 4 K 2087/11

DRsp Nr. 2023/904

Berichtigung des Protokolls über die mündliche Verhandlung auf Antrag nach Rechtskraft

Tenor

1.

Der Antrag vom 17. November 2022 auf Berichtigung des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 7. März 2012 wird ablehnt.

2.

Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Normenkette:

FGO § 94;

Gründe

I.

Mit Schriftsatz vom 21. Juli 2011 erhob die Klägerin Klage gegen den Bescheid der Steuerberaterkammer ... vom 21. Juni 2011 über den Widerruf ihrer Bestellung als Steuerberaterin. Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. März 2012 wies der Senat die Klage ab, erlegte die Kosten des Verfahrens der Klägerin auf und ließ die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) nicht zu. Die Klägerin legte seinerzeit keine Beschwerde nach § 116 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Erst mit Schriftsatz vom 25. August 2022 legte die Klägerin beim Instanzgericht eine auf § 130 FGO gestützte Beschwerde ein, der durch den Senat nicht abgeholfen wurde und die derzeit noch dem BFH (Aktenzeichen: VII B 110/22) zur Entscheidung vorliegt.