Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Mai 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft der Klägerin bei der Beklagten über den 30. Juni 2018 hinaus fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, ihre Mitgliederliste durch Streichung der Eintragung über die Beendigung der Mitgliedschaft der Klägerin zum Schluss des am 30. Juni 2018 endenden Geschäftsjahres zu berichtigen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
und beschlossen:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Gebührenstufe bis 6.000, -- Euro festgesetzt.
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