Berichtigungspflicht des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen des Leistungsempfängers bei Insolvenz des zur Leistung verpflichteten Unternehmers
FG Nürnberg, Urteil vom 25.11.2008 - Aktenzeichen II 19/06
DRsp Nr. 2009/10849
Berichtigungspflicht des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen des Leistungsempfängers bei Insolvenz des zur Leistung verpflichteten Unternehmers
Der Leistungsempfänger ist zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen auch dann verpflichtet, wenn die Leistungen nicht ausgeführt und wegen der Insolvenz des Leistungsverpflichteten die Anzahlungen nicht zurückgezahlt wurden. Der Rückforderungsanspruch der Finanzbehörde ist nicht von der Rückzahlung des Entgelts bzw. der Anzahlung abhängig. Die Regelung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht oder die Grundsätze der Mehrwertsteuerrichtlinie.
Streitig ist die Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Hinblick auf die Änderung der Bemessungsgrundlage wegen nicht ausgeführter Lieferungen und Leistungen (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2UStG 1999).
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