FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.03.2021
12 K 12180/18
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Berücksichtigen von Projektcontrollkosten als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2021 - Aktenzeichen 12 K 12180/18

DRsp Nr. 2022/12587

Berücksichtigen von Projektcontrollkosten als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Tenor

Die geänderten Bescheide zur Einkommensteuer 2012 und 2013 vom 17. Januar 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juli 2018 und der Bescheide vom gleichen Tag werden dahingehend geändert, dass die Projektcontrollkosten für 2012 von insgesamt € 13.090 und für 2013 von insgesamt € 68.901 als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden unter Rückgängigmachung insoweit berücksichtigter AfA.

Der Bescheid über Einkommensteuer 2014 vom 17. Januar 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juli 2018 wird dahingehend geändert, dass die Projektcontrollkosten von insgesamt € 34.923 als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden unter Rückgängigmachung der insoweit berücksichtigten AfA.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.