Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 15.06.2023 in der Fassung des Beschlusses vom 03.07.2023 dahingehend abgeändert, dass im Verfahren
Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
I.
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