BFH - Urteil vom 22.12.2010
I R 47/10
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
FG München, vom 11.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 249/07

Berücksichtigung einer einkommenserhöhenden verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) infolge unentgeltlicher privater Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs i.R.d. Festsetzung der Körperschaftsteuer; Gebotenheit und Durchführung eines sog. verdoppelten Fremdvergleichs i.R.d. privaten Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsgutes durch einen Gesellschafter ohne angemessene Gegenleistung

BFH, Urteil vom 22.12.2010 - Aktenzeichen I R 47/10

DRsp Nr. 2011/7323

Berücksichtigung einer einkommenserhöhenden verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) infolge unentgeltlicher privater Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs i.R.d. Festsetzung der Körperschaftsteuer; Gebotenheit und Durchführung eines sog. verdoppelten Fremdvergleichs i.R.d. privaten Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsgutes durch einen Gesellschafter ohne angemessene Gegenleistung

NV: Die Bewertung einer vGA (hier: private Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer) erfolgt auf der Grundlage eines Fremdvergleichs, was in der Regel zum Ansatz des gemeinen Werts führt und einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht. Die Gesamtwürdigung der für den Fremdvergleich maßgebenden Anhaltspunkte obliegt in erster Linie dem FG.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe

I.

Streitig ist die Bewertung einer einkommenserhöhenden verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) infolge unentgeltlicher privater Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs.