Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 17.09.2019 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, in welcher Höhe ein durch die Frist des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossener Anspruch auf Kindergeld die tarifliche Einkommensteuer erhöht.
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