Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26.03.2021 - 4 K 1018/19 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist die Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer GbR, in deren Gesamthandsvermögen sich Photovoltaikanlagen befinden.
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