Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August 2010
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der im Veranlagungszeitraum 2007 noch nicht verheiratete Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerfachwirt. Er betrieb ein gewerbliches Büro für Buchführungs- und Schreibarbeiten. Seinen hieraus erzielten Gewinn ermittelte er nach §
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