FG Köln - Urteil vom 21.10.2015
Q7s6q14 K 2767/12
Fundstellen:
BB 2016, 534
DB 2016, 11
ZIP 2016, 20

Berücksichtigung von im Hinblick auf die Übernahme einer Vorstandsposition in einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewendeten Beträgen als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

FG Köln, Urteil vom 21.10.2015 - Aktenzeichen Q7s6q14 K 2767/12

DRsp Nr. 2016/3750

Berücksichtigung von im Hinblick auf die Übernahme einer Vorstandsposition in einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewendeten Beträgen als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Tenor

Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2002 vom 17. Juli 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 5. März 2013 wird der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 17. Juli 2012 dahingehend geändert, als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 75.000 EUR berücksichtigt werden und die Einkommensteuer entsprechend niedriger festgesetzt wird.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Betrag von 75.000 EUR, den der Kläger im Hinblick auf die Übernahme einer Vorstandsposition und gleichzeitig im Hinblick auf die Beteiligung an einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewandt hat, im Streitjahr (2002) als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen ist.