I. Die Klägerin -eine GmbH- wurde mit Vertrag vom 10. Februar 1971 gegründet. Das Stammkapital betrug zunächst 20.000 DM. 1977 wurde das Kapital auf 1.800.000 DM erhöht, wovon A 1.600.000 DM und B 200.000 DM übernahmen. Die beiden Gesellschafter waren jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Klägerin. Sie erhielten neben Monatsvergütungen von 4.000 DM bzw. 5.000 DM eine Tantieme in Höhe von je 10 v.H. des 300.000 DM übersteigenden Gewinns sowie bestimmte sonstige Leistungen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|