Berücksichtigung von Jubiläums-Sondervergütungen bei dem für das Kindergeld maßgeblichen Jahreseinkommen
BSG, Urteil vom 06.04.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 20/88
DRsp Nr. 1999/6780
Berücksichtigung von Jubiläums-Sondervergütungen bei dem für das Kindergeld maßgeblichen Jahreseinkommen
1. Dem für das Kindergeld maßgeblichen Jahreseinkommen sind Jubiläums-Sondervergütungen, soweit sie der Besteuerung unterliegen, im Jahr der Zahlung zuzurechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]