BSG - Urteil vom 06.04.1989
10 RKg 20/88
Normen:
BKGG § 11 Abs. 1, § 11 Abs. 3 S. 1; EStG § 34 Abs. 3 ;

Berücksichtigung von Jubiläums-Sondervergütungen bei dem für das Kindergeld maßgeblichen Jahreseinkommen

BSG, Urteil vom 06.04.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 20/88

DRsp Nr. 1999/6780

Berücksichtigung von Jubiläums-Sondervergütungen bei dem für das Kindergeld maßgeblichen Jahreseinkommen

1. Dem für das Kindergeld maßgeblichen Jahreseinkommen sind Jubiläums-Sondervergütungen, soweit sie der Besteuerung unterliegen, im Jahr der Zahlung zuzurechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 11 Abs. 1, § 11 Abs. 3 S. 1; EStG § 34 Abs. 3 ;