BFH - Urteil vom 27.10.2015
VIII R 70/13
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 31.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 4554/11

Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußerung von Nachranganleihen bei den Einkünften aus KapitalvermögenErmittlung der Emissionsrendite bei Schuldverschreibungen mit einer Phase fester und indexabhängiger variabler Verzinsung

BFH, Urteil vom 27.10.2015 - Aktenzeichen VIII R 70/13

DRsp Nr. 2016/5103

Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußerung von Nachranganleihen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen Ermittlung der Emissionsrendite bei Schuldverschreibungen mit einer Phase fester und indexabhängiger variabler Verzinsung

1. NV: Eine "hybride" Schuldverschreibung, die eine unendliche Laufzeit, im Insolvenzfall einen tiefen Nachrang aufweist und nach einer Phase der Festverzinsung unter Anknüpfung an einen Index variabel verzinst wird, hat keine Emissionsrendite, auch wenn sie im Zeitpunkt der Emission aufgrund von Zinsuntergrenzen in der variablen Phase eine geringfügige Mindestverzinsung ausweist, die Gesamtverzinsung aber im Wesentlichen von der im Zeitpunkt der jeweiligen Emission nicht kalkulierbaren Kursentwicklung eines Indexes abhängt. 2. NV: Kursverluste aus der Veräußerung von Hybridanleihen mit gestuften Zinsversprechen ohne Laufzeitbegrenzung, die keine Emissionsrendite aufweisen, sind nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG steuerwirksam, da die Vorschrift auf Wertpapiere, bei denen keine Vermengung zwischen Ertrags- und Vermögensebene besteht und bei denen eine Unterscheidung zwischen Nutzungsentgelt und Kursgewinn ohne größeren Aufwand möglich ist, keine Anwendung findet (vgl. auch das BFH-Urteil vom 17. Dezember 2013 VIII R 42/12, BFHE 244, 36, BStBl II 2014, 319).