I.
Die Beteiligten streiten um die steuerliche Behandlung einer sog. Hybridanleihe. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute und erklärten in der Anlage KAP zu ihrer Einkommensteuererklärung 2008 u.a. Einnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von ./. 32.871 € (X-Bank) sowie ./. 4.636 €.
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