Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 01.03.2016 – 15 K 317/12 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
I.
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