FG Thüringen vom 21.10.1998
III 14/98
Fundstellen:
EFG 1999, 77

Berufsausbildung bei Aufbaustudium in Frankreich

FG Thüringen, vom 21.10.1998 - Aktenzeichen III 14/98

DRsp Nr. 2001/3268

Berufsausbildung bei Aufbaustudium in Frankreich

Eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG liegt auch dann vor, wenn nach einem deutschen Universitätsabschluß als Magister Artium ein Aufbaustudium in Frankreich aufgenommen wird, das auf ein sich anschließendes Promotionsstudium in Deutschland vorbereiten soll.

Für die Praxis:

Zur Begründung seiner Auffassung wies das FG auf 180 Abs. 2 Satz 3 hin, wonach in akademischen Berufen die Berufsausbildung nicht mit der Ablegung des ersten Staatsexamens oder einer entsprechenden Ausbildung abgeschlossen wird, wenn sich ein ergänzendes Studium, ein Zweitstudium oder ein nach der maßgebenden Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Dienstverhältnis oder Praktikum anschließt. Auch nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Promotion in der Regel dem Bereich der Berufsausbildung zuzuordnen (BFH vom 9.10.1992, BStBl II 1993, ).