I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die die Beklagte auf betriebsbedingte Gründe stützt.
1. 2. 3. 1. 2.
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