BVerfG - Beschluß vom 19.08.1983
2 BvR 1281/83
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 20 ; StPO § 94 ;
Fundstellen:
NdsRpfl 1984, 47
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 29.07.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Qs 1/83

Beschlagnahme eines versiegelten Privattestaments zu steuerstrafrechtlichen Zwecken

BVerfG, Beschluß vom 19.08.1983 - Aktenzeichen 2 BvR 1281/83

DRsp Nr. 1996/13766

Beschlagnahme eines versiegelten Privattestaments zu steuerstrafrechtlichen Zwecken

Die Beschlagnahme und Öffnung eines versiegelten Privattestaments in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verstößt nicht gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Menschenwürde und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wegen des Verdachts einer nicht unerheblichen Steuerstraftat besteht und die Beschlagnahme erforderlich ist, weil ebenso geeignete andere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 20 ; StPO § 94 ;

Gründe:

Die angegriffene Entscheidung des Landgerichts ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.