FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.12.2002
14 K 147/00
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 600

Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fahrten eines freiberuflichen Anästhesisten zwischen dem im Privathaus gelegenen Büro und den Betriebsstätten; Einkommensteuer 1992-1994

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 14 K 147/00

DRsp Nr. 2003/5573

Beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fahrten eines freiberuflichen Anästhesisten zwischen dem im Privathaus gelegenen Büro und den Betriebsstätten; Einkommensteuer 1992-1994

Das im selbstgenutzten Einfamilienhaus ausschließlich über die Privaträume erreichbare Büro eines freiberuflich tätigen Anästhesisten ist nicht als Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG i.d.F. vor 1996 anzusehen, so dass die Kosten für die Fahrten zu den Praxisräumen anderer Ärzte, in denen er als Narkosearzt bei ambulanten Operationen tätig ist, nur beschränkt abzugsfähig sind.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob im Privathaus eines freiberuflich tätigen Anästhesisten die Voraussetzungen für eine Betriebsstätte erfüllt sind.