Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr (1999) erzielten die Kläger folgende Einkünfte:
Kläger Klägerin
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (-) 152.800 DM
Einkünfte aus selbständiger Arbeit 2.055.738 DM
Einkünfte aus Kapitalvermögen 15.689 DM 0 DM
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (-) 1.132.695 DM 5.226 DM
Der Verlust des Klägers aus Vermietung und Verpachtung resultiert teilweise aus der Geltendmachung von Sonder-AfA nach dem Fördergebietsgesetz und überwiegend aus der Geltendmachung von Schuldzinsen für die Finanzierung im Streitjahr noch nicht oder nur teilweise vermieteter Objekte. Der Verlust aus Gewerbebetrieb resultiert aus Beteiligungen an X-gesellschaften.
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