Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. Januar 2022 aufgehoben, soweit die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Offenbach am Main - Registergericht - vom 29. April/29. Mai 2020 zurückgewiesen worden ist.
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